Niedrigere Steuern

Einen weiteren Pluspunkt für eine Florida-Immobilie bringt das Steuerrecht. Bei der Besteuerung von Immobilien gilt das Belegenheitsprinzip. Daraus folgt, das Besteuerungsrecht steht dem Land zu, in dem das Grundstück belegen ist. Im vorliegenden Fall ist die USA und dort Florida.Die ausländischen Einkünfte (Überschuss) unterliegt in Deutschland dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass die ausländischen Einkünfte dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet werden. Daraus ermittelt sich dann ein Steuersatz. Danach werden die ausländischen Einkünfte wieder herausgerechnet und der dann verbleibende Betrag wird mit dem erhöhten Steuersatz belegt. Daneben gibt es ein anderes Verfahren. Das Anrechnungsverfahren gibt die Möglichkeit, dass die ausländischen Einkünfte der deutschen Besteuerung unterworfen werden und ausländische Steuer als Kosten zum Ansatz gebracht wird. Welches im Einzelfall günstiger ist muss ausgerechnet werden. In der Regel kommt der Progressionsvorbehalt zur Anwendung.Bei der Veräußerung von ausländischen Immobilien wird der Verkauf auf die Beurteilung der Frage der Gewerblichkeit nicht angerechnet.