|
Niedrigere Steuern
Einen weiteren Pluspunkt für eine Florida-Immobilie
bringt das Steuerrecht. Bei der Besteuerung von Immobilien
gilt das Belegenheitsprinzip. Daraus folgt, das Besteuerungsrecht
steht dem Land zu, in dem das Grundstück belegen
ist. Im vorliegenden Fall ist die USA und dort Florida.Die
ausländischen Einkünfte (Überschuss)
unterliegt in Deutschland dem Progressionsvorbehalt.
Das bedeutet, dass die ausländischen Einkünfte
dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet werden.
Daraus ermittelt sich dann ein Steuersatz. Danach werden
die ausländischen Einkünfte wieder herausgerechnet
und der dann verbleibende Betrag wird mit dem erhöhten
Steuersatz belegt. Daneben gibt es ein anderes Verfahren.
Das Anrechnungsverfahren gibt die Möglichkeit,
dass die ausländischen Einkünfte der deutschen
Besteuerung unterworfen werden und ausländische
Steuer als Kosten zum Ansatz gebracht wird. Welches
im Einzelfall günstiger ist muss ausgerechnet werden.
In der Regel kommt der Progressionsvorbehalt zur Anwendung.Bei
der Veräußerung von ausländischen Immobilien
wird der Verkauf auf die Beurteilung der Frage der Gewerblichkeit
nicht angerechnet.
|